Sonntag, 15. Januar 2012

Restschuldbefreiung in England unwirksam

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14.10.2011, Aktenzeichen 82 O 15/08, die Unwirksamkeit einer englischen Restschuldbefreiung bei missbräuchlicher Verlegung des Wohnsitzes bestätigt.
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