Sonntag, 15. Januar 2012

Insolvenzrecht: Verweigerung der Restschuldbefreiung

Das deutsche Insolvenzrecht sieht bis zu 2 Jahre Haft vor. Es reicht, wenn Sie die Gründe für Ihre Insolvenz nicht rechtzeitig erkennen. Wichtig ist, dass Sie u. a. dieses Urteil kennen. 
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